Am Dienstag ist Transferschluss in der Schweiz
An der ordentlichen Generalversammlung der Swiss Football League am 10. November 2017 stimmten die Vereinsvertreter für eine Änderung der Qualifikationsperioden. Dieser Beschluss besagt, dass nach Schliessung des internationalen Transferfensters am 31. August bzw. 15. Februar, keine Spieler mehr transferiert werden können. Ausnahmen gelten für Wechsel bis Ende Februar, die die Transferkommission als sogenannte «Härtefälle» taxiert. Zuvor waren Transfers zwischen Schweizer Klubs bis 30. September und 28. Februar erlaubt. Mit dieser Änderung soll die Integrität des Wettbewerbs erhalten werden.
Für internationale Transfers müssen die vollständigen Unterlagen bis am Dienstag um 17:59 Uhr elektronisch eingereicht werden, für nationale Transfers bis spätestens um 23:59 Uhr.
Lokal ausgebildete U21-Spieler sind ausgenommen
Von dieser Regel ausgenommen sind Transfers von lokal ausgebildeten Spielern unter 21 Jahren, die innerhalb der Schweiz durchgehend bis am 31. März den Klub wechseln können.