Die Swiss Football League

Am 15./16. Juli 1933 wurde in Vevey die National-Liga (NL) als eine von drei eigenständigen Abteilungen des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) gegründet. Nach 70 Austragungen der Meisterschaft in der National-Liga A und ab 1944 in der National-Liga B beschlossen die Klubvertreter im Juni 2003 die Umwandlung in die Swiss Football League (SFL). Wie die frühere NL ist auch die SFL eine Abteilung des SFV und laut eigenen Statuten – wie der Dachverband – als Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB organisiert.

Das Stimmenverhältnis für die Delegiertenversammlung des Gesamtverbandes ist in den SFV-Statuten festgehalten: die Amateurliga verfügt über 47 Stimmen, die Erste Liga über 26 und die SFL über 28 Stimmen.

Die SFL bezweckt insbesondere die Förderung des Fussballsports in der Schweiz, die Organisation des Nicht-Amateur-Fussballs, die Wahrung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder und die Organisation des Wettspielbetriebs der beiden höchsten Ligen. Mitglieder sind die 12 Klubs der Super League (ab 2023/24) und die 10 Klubs der Challenge League.

Für die Teilnahme an der Meisterschaft ist vor jeder Saison die Erteilung einer Klublizenz durch die entsprechenden Organe der SFL für die erforderliche Spielkategorie zwingend notwendig, auch für aufstiegswillige Klubs aus der Promotion League. Die Lizenzgesuche beinhalten sportliche, infrastrukturelle, administrative, rechtliche, finanzielle und sicherheitsspezifische Kriterien.

Zur Ermittlung des Schweizer Fussballmeisters treten die 12 Klubs der Super League ab der Saison 2023/24 im neuen Modus in einer 1. Phase drei Mal gegeneinander an (33 Runden). Danach wird die Tabelle in zwei 6er-Gruppen geteilt und die Klubs bestreiten innerhalb dieser Gruppen erneut 5 Spiele gegeneinander. Die letztplatzierte Mannschaft nach 38 Meisterschaftsrunden steigt ab, der Klub auf Rang 11 bestreitet 2 Barrage-Spiele gegen den Zweiten der Challenge League.

In der Challenge League treten die 10 Klubs 4 Mal gegeneinander an. Nach 36 Runden steigt der Meister in die Super League auf, der Zweite bestreitet die Barrage gegen den 11. der höchsten Liga und der Klub auf Rang 10 steigt in die Promotion League ab. 

Die Teilnehmer aus der Super League in den europäischen Wettbewerben werden auf der Grundlage der Platzierung der Schweiz im 5-Jahres-Ranking der UEFA ermittelt. Die Vergabe der Plätze in der Qualifikation für die UEFA Champions League, der UEFA Europa League und der UEFA Europa Conference League ändert sich jedes Jahr.

Organe und Gremien

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der SFL und hat die Kompetenz zur Regelung der wichtigsten Geschäfte, insbesondere der Genehmigung und Änderung der Statuten und Reglemente sowie der Wahl aller Organe. Ab der Saison 2023/24 verfügen die Klubs der Super League über 1 Stimme, die Klubs der Challenge League über 1,2 Stimmen, um das Gleichgewicht der Ligen zu gewährleisten.

Das Komitee besteht aus dem Präsidenten des Komitees und acht Mitgliedern. Dem Komitee obliegt die Führung der SFL, insbesondere die Vorbereitung und Einberufung der GV, die Vorbereitung des Budgets und der Jahresrechnung sowie die Ernennung der Mitglieder der beratenden Kommissionen und der Lizenzadministration.

Weitere Gremien sind das Kontrollorgan (unabhängige Revisionsstelle), sieben Rechtsanwendungsbehörden und weitere beratende Kommissionen ohne Organeigenschaft.

Das Komitee delegiert die operative Führung und Vertretung der Swiss Football League an den CEO und die Geschäftsleitung, soweit nicht das Gesetz, die Statuten oder dieses Reglement etwas anderes vorsehen. Der CEO ist für die operative Geschäftsführung der Swiss Football League verantwortlich. Er führt als Vorsitzender die Geschäftsleitung, die sich mit allen für die Swiss Football League wesentlichen Geschäften und Entscheiden beschäftigt.

Auf der Geschäftsstelle der SFL arbeiten gesamthaft 18 Personen.

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