Recht erhellend – Die juristischen Instanzen der SFL

Fussball gilt als einfacher Sport und begeistert auch deshalb weltweit Millionen Menschen. Mitunter ist Fussball aber auch kompliziert. Vor allem, wenn der Schauplatz vom Spielfeld an den «Grünen Tisch» verlagert wird. SFL.ch wirft deshalb einen Blick auf die juristischen Instanzen der Swiss Football League.

Juristische Vorgänge gehören ebenso zum Fussball wie Tore, Zweikämpfe und Emotionen. Die Swiss Football League (SFL) kennt acht Rechtsanwendungsbehörden, die je nach Bereich als Regulativ eingeschaltet werden. 

Im Einzelnen sind dies:

  1. Die Lizenzkommission
  2. Die Rekursinstanz für die Lizenzen
  3. Die Disziplinarrichter (im Spielbetrieb respektive im Sicherheitswesen)
  4. Der als Einzelrichter amtierende Präsident der Disziplinarkommission
  5. Die Disziplinarkommission
  6. Die Transferkommission
  7. Das Rekursgericht

Die Bestellung der SFL-Rechtsorgane
Die jeweiligen Zuständigkeiten und Befugnissse der Rechtsanwendungsbehörden werden in Reglementen festgelegt, die von der Generalversammlung der SFL (GV) beschlossen werden. Die GV ist das oberste Organ der SFL und besteht aus je einem offiziellen Delegierten aller Klubs.

An der GV werden aber nicht nur die anwendbaren Reglemente beschlossen, sondern die Klubvertreter wählen zudem für eine Amtsdauer von drei Jahren die Mitglieder der Rechtsanwendungsbehörden. Dabei können die Klubs selbst Personen zur Wahl in eine Rechtsanwendungsbehörde vorschlagen. Die Mandatsträger sind somit unabhängig von der SFL-Administration und gegenüber dem Komitee der SFL nicht weisungsgebunden.

Das Verfahren vor den Rechtsanwendungsbehörden wird durch das Verfahrensreglement für die Rechtsanwendungsbehörden der SFL geregelt.

Chief Legal Officer

Marc Juillerat

Tel.: +41 31 552 18 00
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