VAR als Chance zur Weiterentwicklung

Der Fussball und die Spieler entwickeln sich dank der Nutzung neuer Technologien immer weiter. Das ist für das Schiedsrichterwesen eine grosse Herausforderung. Um auch dem Unparteiischen auf dem Spielfeld technische Unterstützung zu geben, haben die Klubs der Swiss Football League (SFL) anlässlich der Generalversammlung vom 23. November 2018 die Einführung des Video Assistant Referees (VAR) in der höchsten Schweizer Liga, der Super League, auf die Saison 2019/20 hin beschlossen.

Mit diesem Entscheid haben die Klubs sichergestellt, dass die höchste Schweizer Spielklasse eine dynamische, innovative und konkurrenzfähige Liga bleibt.

Der VAR bietet zahlreiche Chancen. Die SFL verspricht sich von der Einführung des VAR, offensichtliche Fehlentscheide in spielentscheidenden Szenen zu verhindern und dadurch das Spiel nachweislich gerechter zu machen.

Gleichzeitig verleiht die Überprüfung spielentscheidender Szenen dem Schiedsrichter mehr Sicherheit im Auftreten. Und die Intensivierung der Ausbildung, vor allem für nicht-teilprofessionalisierte Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten, führt zu einer generellen Qualitätssteigerung, von der auch die Meisterschaft der Challenge League profitieren wird.

Der VAR ist last but not least auch wichtig für die Konkurrenzfähigkeit und die Anerkennung der Schweizer Schiedsrichter im Ausland. Die Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten werden gefördert und können weiterhin in internationalen Wettbewerben eingesetzt werden, weil sie mit der Arbeit des VAR vertraut sind.

Das VAR-Personal

Gemäss IFAB-Protokoll müssen die Videoschiedsrichter (VAR) und die Videoschiedsrichterassistenten (AVAR) entweder aktive Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten in den beiden höchsten Ligen des Landes oder kürzlich zurückgetretene ehemalige Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten sein.

Voraussetzung für alle VAR und AVAR ist, dass sie die im IFAB-Protokoll geforderte Anzahl Schulungen erfolgreich absolviert haben.

Die gesamte VAR-Ausbildung wurde vom ehemaligen deutschen Spitzenschiedsrichter Hellmut Krug geleitet.

Für die Abdeckung einer Partie der Super League werden in Zukunft je ein VAR und ein AVAR im Einsatz stehen. Hinzu kommt für jedes Spiel ein Replay Operator, der dafür geschult ist, für jeden Vorfall, der vom VAR/AVAR-Gespann überprüft wird, die massgebenden Bilder der verschiedenen Kamerapositionen zu liefern. Die vierte neue Position bekleidet der Review Assistant in der neu zu schaffenden Referee Review Area am Spielfeldrand im Stadion.

VAR-Ausbildung gemäss IFAB-Protokoll

Das IFAB-Protokoll beinhaltet das sogenannte VAR Implementation Assistance & Approval Program (IAAP). Bei diesem Programm handelt es sich um eine Mischung aus Unterstützung, Beratung und abschliessender Genehmigung zwischen IFAB/FIFA und der nationalen Liga-Organisation.

Jeder Wettbewerb, der den VAR einführen will, muss diesen obligatorischen fünfstufigen Prozess Schritt für Schritt absolvieren und am Ende die Freigabe beantragen. Der Prozess garantiert dem IFAB, dass der VAR in allen Wettbewerben möglichst identisch angewendet wird.

Nach den Schritten 1 und 2, «Initial Considerations» und «Memorandum of Understanding», folgt mit dem dritten Schritt «Preparation & Training» das Herzstück des Prozesses. In diesem Punkt werden alle Ausbildungsschritte für VAR und AVAR bis ins letzte Detail festgehalten. Folgende Module muss jeder zukünftige VAR/AVAR in drei Phasen absolvieren:

1. Theoretical training
(VAR protocol & application)

2. Offline training
A. Familiarisation
B. Application of protocol (level 1)
C. Application of protocol (level 2)
D. Live offline (90 minutes)
E. Live offline with surrogate (90 minutes)

3. Non-competitive live training
A. Simulated situations
B. Short staged matches
C. Youth, lower leagues or friendly matches

Für die definitive Einführung des VAR in der Schweiz erteilte das IFAB wenige Tage vor dem Saisonstart 2019/20 das grundsätzliche «Approval», die abschliessenden Genehmigung. Der fünfte Schritt, das «Monitoring», betrifft nicht nur die Ausbildungsphase, sondern muss auch im späteren Live-Betrieb gegenüber dem IFAB sichergestellt werden.

Zeitlicher Projektablauf in der Schweiz

Die Ausbildung der VAR und AVAR startete in der Schweiz im Herbst 2018 mit dem ersten Teil, dem «Theoretical training». Dabei wurden den Schiedsrichtern und Schiedsrichterassistenten der Inhalt des IFAB-Protokolls und dessen praktische Anwendung vermittelt.

Bereits kurz darauf startete Teil 2: «Offline training». Nach ersten theoretischen Trockenübungen («Familiarisation» und «Application of protocol») fanden ab Ende November 2018 bis März 2019 Offline-Tests statt. Dabei spielten VAR und AVAR in einem abgeschirmten Lastwagen erstmals ihre Rolle durch, ohne Kontakt nach aussen oder zum Schiedsrichter zu haben. Als Ergänzung dazu stand das VAR/AVAR-Gespann in einem weiteren Testspiel in Kontakt mit einer Person auf der Tribüne («surrogate»), die den Feldschiedsrichter imitierte, um die Kommunikation zwischen VAR und Schiedsrichter zu simulieren.

Der dritte und letzte Ausbildungsteil, «Non-competitive live training», war mit Abstand der aufwändigste und anspruchsvollste, besonders für die Projekt-Organisation, weil bereits eine komplette TV-Produktion auf die Beine gestellt werden musste. Den Anfang machten die «simulated situations», das Kreieren von kniffligen Situationen, im Rahmen des Schiedsrichter-Camps im Januar auf Gran Canaria.

Die nächste Stufe im April 2019 bildeten die 40 sogenannten «Short staged matches», Kurzspiele über 2x20 Minuten, die extra für dieses Projekt organisiert wurden. Zum Abschluss mussten bis zum Saisonstart 2019/20 weitere 40 «Youth, lower leagues or friendly matches» über 90 Minuten ausgetragen werden. Dabei musste in jedem Stadion der Raiffeisen Super League mindestens eine Begegnung stattfinden, um die gesamte technische Infrastruktur zu testen.

Für Medienanfragen

Für alle Medienanfragen zum Bereich der Schiedsrichter hat der SFV einen virtuellen Briefkasten eingerichtet. An die Adresse refereeing[at]football.ch können alle Fragen zu den Änderungen der Fussballregeln und zum Einsatz des VAR gesandt werden. Am ersten Arbeitstag nach einer Spielrunde werden die Anfragen von einem Experten aus dem Schiedsrichterressort schriftlich beantwortet.