Komitee

Das Komitee setzt sich aus neun Personen zusammen, die von der Generalversammlung auf Vorschlag der Klubs oder des bestehenden Komitees gewählt werden: dem Präsidenten des Komitees, dem Vizepräsidenten des Komitees und sieben ordentlichen Mitgliedern.

Von den neun Mitgliedern stammen mindestens zwei Mitglieder von Klubs aus der französisch- oder italienischsprachigen Schweiz, mindestens zwei Mitglieder von Klubs aus der Challenge League und hat mindestens ein Mitglied keine Funktion in einem Klub und gilt als unabhängig. Das Komitee konstituiert sich selbst, ausser was das Amt des Präsidenten angeht.

Ein Mitglied des Komitees kann nicht gleichzeitig Mitglied einer Rechtsanwendungsbehörde sein. Der Präsident des Komitees und die übrigen Mitglieder des Komitees werden für zwei Jahre gewählt. Die Amtsdauer des Präsidenten des Komitees und der Mitglieder des Komitees darf zehn aufeinanderfolgende Jahre nicht überschreiten.

Dem Komitee obliegen insbesondere folgende Befugnisse:

  • Strategische Führung der SFL;
  • Festlegung der Strategie;
  • Festlegung des Mehrjahresplans;
  • Vertretung und Verpflichtung der SFL gegenüber Dritten;
  • Anstellung und Entlassung der Mitglieder der Geschäftsleitung und die Überwachung ihrer Tätigkeit;
  • Ernennung der SFL-Mitglieder des Verbandsrates;
  • Bezeichnung des freien Mitglieds der SFL als Kandidat für den Zentralvorstand SFV;
  • Bezeichnung des Vertreters der SFL zu Handen der Wahlkommission SFV für die Ernennung des Direktor Männer-Nationalteams und die Bezeichnung des Vertreters der SFL zu Handen der Wahlkommission SFV für die Ernennung des Coaches des Männer-A-Nationalteams;
  • Vorschlagsrecht hinsichtlich der SFL-Mitglieder der Finanzkommission;
  • Ernennung und Abberufung der Mitglieder der beratenden Kommissionen und der Lizenzadministration (Licensing Manager und Expertengruppe), mit Ausnahme der Fachgruppen und der Klubkonferenz;
  • Suspendierung der Mitglieder von Organen der SFL bis zur folgenden Generalversammlung;
  • Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung und der Präsidentenkonferenz;
  • Vorbereitung des Budgets und der Jahresrechnung;
  • Erstellung des Geschäftsberichtes;
  • Beschlussfassung über im Budget nicht vorgesehene Ausgaben im Gesamthöchstbetrag von 500'000 Franken pro Rechnungsjahr;
  • Beschlussfassung über den Verteilschlüssel für Einnahmen und Rückvergütungen, die auf die Klubs zu verteilen sind;
  • Festlegung der Entschädigungen für die Mitglieder des Komitees, der Organe (ausser der Generalversammlung) und der Behörden mit beratender Funktion der SFL;
  • Abschluss von Verträgen zur Verwertung/Nutzung der multimedialen Rechte und der Werberechte an allen Spielen der jeweiligen Wettbewerbe der SFL;
  • Bewilligung der jährlichen Subventionen an die SFL-Klubs für leistungsbezogene Anstrengungen im Nachwuchs- und Juniorenbereich, auf Grundslage der verfügbaren Mittel und der Bestimmungen des Ausbildungslabels der SFL;
  • Bezeichnung der Vertreter des Audit Committees.

Das Komitee ist zudem zuständig für Angelegenheiten von strategischer Bedeutung, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen sind. Es kann unter seiner Verantwortung seine Befugnisse delegieren und Berater beiziehen oder Aufträge an Dritte erteilen.

Das Komitee ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst; alle anwesenden Mitglieder müssen eine Stimme abgeben, ausser sie treten in den Ausstand. Der Präsident des Komitees oder, in seiner Abwesenheit, der Vizepräsident hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.

In dringlichen Fällen kann der Präsident des Komitees oder, wenn dieser verhindert ist, der Vizepräsident abwesende Mitglieder ermächtigen, auf dem Korrespondenzweg abzustimmen. Das Komitee kann die Beschlüsse in seinem ganzen Zuständigkeitsbereich auch auf dem Zirkularweg fassen, solange kein Mitglied eine mündliche Beratung verlangt. Es sind ein Protokoll und eine Pendenzenliste zu führen.

Die Sitzungen des Komitees sind nicht öffentlich. Der Chief Executive Officer und sein Stellvertreter sowie, wenn nötig, weitere vom Komitee eingeladene Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen mit beratender Stimme teil. Das Komitee kann zudem Dritte einladen, mit beratender Stimme teilzunehmen.

Der Präsident beruft das Komitee nach Bedarf oder auf Antrag von mindestens drei Komiteemitgliedern ein. Wird das Komitee auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern einberufen, muss die Sitzung innerhalb von zwei Wochen seit Eingang des Antrags durchgeführt werden.

Die aktuelle Zusammensetzung des SFL-Komitees:

Vizepräsident

Wanja Greuel

seit 2017 im Komitee

Mitglied

Patrick Burgmeier

seit 2023 im Komitee

Mitglied

Sandro Burki

seit 2023 im Komitee

Mitglied

Michele Campana

seit 2021 im Komitee

Mitglied

David Degen

seit 2021 im Komitee

Mitglied

Urs Egger

seit 2021 im Komitee

Mitglied

Matthias Hüppi

seit 2019 im Komitee

Mitglied

Vincent Steinmann

seit 2023 im Komitee

Präsident Komitee SFL

Philipp Studhalter

seit 2021 Präsident des Komitees
seit 2017 im Komitee

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