Publikation der Finanzinformationen für die UEFA-Lizenz
Die Klubs der Credit Suisse Super League, die eine Lizenz zur Teilnahme an den europäischen Klubwettbewerben der UEFA für die Saison 2023/24 beantragt haben, sind reglementarisch verpflichtet, die letzten geprüften Finanzinformationen sowie die Gesamtsumme der gezahlten Vergütungen an Spieleragenten und Vermittler zu veröffentlichen. Je nach statutarischem Geschäftsjahr des Klubs basieren diese Informationen auf dem Abschluss per 30. Juni oder 31. Dezember 2022.
Obwohl für die Aufbereitung der Informationen in der Gewinn- und Verlustrechnung eine bestimmte Struktur der UEFA vorgesehen ist, können bestimmte Positionen darin unterschiedlich aufgeführt sein. Dies betrifft beispielsweise die Verbuchung der VIP-Besucher, welche sowohl unter den Eintritten als auch unter Sponsoring und Werbung erscheinen können.
Ebenfalls gilt es zu beachten, dass in der vorliegenden Darstellung der Bilanzen der Klubs das wirtschaftliche Eigenkapital unberücksichtigt bleibt. Somit werden insbesondere Darlehen der Aktionäre, die mit einem Rangrücktritt versehen sind und als wirtschaftliches Eigenkapital des Klubs gelten, in der Bilanz nicht abgebildet. Unter Berücksichtigung dieses wirtschaftlichen Eigenkapitals ist keiner der aufgeführten Klubs zum Zeitpunkt des Abschlusses überschuldet.