23 Lizenzgesuche für die Saison 2021/22 eingegangen
Die Lizenzbewerber müssen im umfangreichen Verfahren rechtliche, infrastrukturelle, sportliche, administrative, finanzielle und sicherheitsspezifische Kriterien erfüllen. Auf Grund der schwierigen Rahmenbedingungen hat die SFL für den diesjährigen Lizenzprozess Erleichterungen beschlossen. So sind die Klubs bei der Beantragung der nationalen Lizenzen für die Super League und Challenge League von der Einreichung von Budgets befreit. Dies gilt auch für die meisten Klubs, die eine UEFA-Lizenz für die Teilnahme an den europäischen Wettbewerben beantragen. Bei der Beurteilung der Stadien wird aufgrund allfälliger Zuschauerbeschränkungen ein Schwergewicht auf die Medieninfrastruktur gelegt.
Bis zur reglementarisch festgelegten Frist vom 2. März 2021 reichten alle 20 aktuellen Klubs der Raiffeisen Super League und der Brack.ch Challenge League ein entsprechendes Lizenzgesuch für die Saison 2021/22 ein. Zusätzlich beantragten der Yverdon Sport FC, der FC Rapperswil-Jona sowie der Etoile Carouge FC aus der Promotion League eine Spielberechtigung für die Challenge League.
Die weiteren Fristen im Verfahren
Die Dossiers der 23 Bewerber werden nun durch die Lizenzkommission erstinstanzlich geprüft. Der Entscheid des Gremiums wird am Montag, 26. April 2021 kommuniziert. Klubs, welchen in 1. Instanz die beantragte Lizenz verweigert wird, haben die Möglichkeit, bei der Rekursinstanz für Lizenzen Rekurs einzulegen. Stichtag für das definitive Urteil der 2. Instanz ist der Dienstag, 18. Mai 2021.
Zeitplan Lizenzierungsverfahren 2021
Aktivität | Verantwortlich | Termin |
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Termin für die Einreichung der Lizenzierungsdokumentation beim Lizenzgeber | Lizenzbewerber | Dienstag, 02.03.21 |
Mitteilung der Entscheide der Lizenzkommission | Präsident Lizenzkommission | Montag, 26.04.21 |
Ablauf Rekursfrist | Lizenzbewerber | Donnerstag, 29.04.21 |
Mitteilung der Entscheide der Rekursinstanz | Vorsitzender der Rekursinstanz | Dienstag, 18.05.21 |