21 Klubs sind im Besitz einer Lizenz für die Saison 2023/24

Die Lizenzkommission erteilt 19 Klubs der Swiss Football League (SFL) und 2 Aspiranten aus der Promotion League die Spielberechtigung für die kommende Saison. Der AC Bellinzona und vier weiteren Vertretern aus der Ersten Liga wird die Lizenz in erster Instanz verweigert.

Die Lizenzkommission der SFL beurteilte als erste Instanz im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2023/24 die Dossiers von 26 Lizenzbewerbern: 20 Klubs aus der SFL sowie 6 Aufstiegsaspiranten aus der Promotion League. Sie prüfte die rechtlichen, infrastrukturellen, sportlichen, administrativen, finanziellen und sicherheitsspezifischen Kriterien der umfangreichen Dossiers. 

Nach Abschluss der dreitägigen Arbeiten erteilte die Lizenzkommission 19 von 20 aktuellen Klubs der SFL in erster Instanz die beantragte Lizenz für die kommende Saison. Einzig der AC Bellinzona aus der dieci Challenge League wurde die Spielberechtigung aus finanziellen und rechtlichen Gründen verweigert. 

Zwei Klubs aus der Promotion League können aufsteigen
Von den sechs Anwärtern für den Aufstieg aus der Promotion League in die dieci Challenge League sind nach der ersten Instanz einzig Etoile Carouge FC und der FC Rapperswil-Jona im Besitz der erforderlichen Lizenz und könnten in die höhere Liga aufsteigen. Die restlichen vier interessierten Klubs FC Baden 1897, FC Breitenrain, SC Brühl SG und FC Stade Nyonnais haben nun die Möglichkeit, im Verfahren vor der Rekursinstanz für Lizenzen ihre Dossiers nachzubessern. Die Entscheide der zweiten Instanz werden am 26. Mai 2023 kommuniziert. 

Folgende Spielberechtigungen für die Saison 2023/24 wurden erteilt:

Lizenz I oder II 

Lizenz III 

Ohne Lizenz 

FC Basel 1893 (I) 

Etoile Carouge FC 

AC Bellinzona 

Grasshopper Club Zürich (I) 

Neuchâtel Xamax FCS 

FC Baden 1897 

FC Lugano (I) 

FC Rapperswil-Jona 

FC Breitenrain 

FC Luzern (I) 

FC Schaffhausen 

SC Brühl SG 

Servette FC (I) 

FC Vaduz 

FC Stade Nyonnais 

FC Sion (I) 

 

 

FC St.Gallen 1879 (I) 

 

 

BSC Young Boys (I) 

 

 

FC Zürich (I) 

 

 

FC Aarau (II) 

 

 

FC Lausanne-Sport (II) 

 

 

FC Stade-Lausanne-Ouchy (II) 

 

 

FC Thun (II) 

 

 

FC Wil 1900 (II) 

 

 

FC Winterthur (II) 

 

 

Yverdon Sport FC (II) 

 

 

Die Lizenz I ist erforderlich für die Teilnahme an den UEFA-Wettbewerben und berechtigt zur Teilnahme an der Credit Suisse Super League. Für letztere genügt auch eine Lizenz II, sie wird typischerweise von den Aufstiegskandidaten aus der dieci Challenge League (DCL) beantragt. Mit einer Lizenz III kann ein Klub in der DCL antreten.

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