Anpassungen am SFL-Schutzkonzept
Am vergangenen Freitag hatte der Bundesrat die Massnahmen gegen die Covid-19-Pandemie wieder verstärkt und damit auf die starke Zunahme von Patientinnen und Patienten in den Spitälern und auf das Auftreten der neuen Omikron Virusvariante reagiert. So gilt seit dieser Woche bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht (bisher ab 1000). Und in allen Innenbereichen muss – auch bei Anwendung der Zertifikatspflicht – eine Maske getragen werden. Parallel dazu erliessen verschiedene Kantone strengere Vorschriften zur Maskentragpflicht.
Zur praktischen Harmonisierung und einheitlichen Umsetzung der neuen Vorgaben hat das Komitee der SFL beschlossen, im SFL-Schutzkonzept «COVID-19» wieder eine generelle Maskenpflicht in der roten Zone, in den Zonen für die Interviews und im Bereich rund um das Spielfeld einzuführen. Davon ausgenommen sind die Spieler und Cheftrainer in Aktion und bei Interviews sowie Schiedsrichter und die Ersatzspieler während des Einlaufens.
Jederzeit vorbehalten bleiben strengere Vorgaben der zuständigen Behörden. Die neuen Regelungen gelten ab sofort.