22 Klubs erhalten eine Lizenz für die Saison 2024/25

Die Lizenzkommission der Swiss Football League (SFL) erteilt 20 aktuellen SFL-Klubs und 2 Aufstiegsaspiranten aus der Promotion League die Spielberechtigung für die kommende Saison. Dem FC Winterthur und dem FC Schaffhausen wird die Lizenz in erster Instanz verweigert.

Die Lizenzkommission der Swiss Football League (SFL) hat als erste Instanz im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2024/25 die Dossiers der Lizenzbewerber beurteilt, darunter auch die 22 Klubs der SFL. Sie prüfte die rechtlichen, infrastrukturellen, sportlichen, administrativen, finanziellen und sicherheitsspezifischen Kriterien der umfangreichen Dossiers. 

Nach Abschluss der dreitägigen Arbeiten erteilte die Lizenzkommission in erster Instanz 20 der 22 aktuellen Klubs der SFL eine Lizenz für die kommende Saison. Einzig dem FC Winterthur aus der Credit Suisse Super League und dem FC Schaffhausen aus der dieci Challenge League wurde die Spielberechtigung verweigert. 

Rekurse bis 24. April, Entscheide am 17. Mai 
Dem FC Winterthur verweigerte die Kommission die Lizenz wegen nicht erfüllter Kriterien im Bereich Infrastruktur. Dem FC Schaffhausen wurde die Spielberechtigung aus finanziellen Gründen nicht erteilt. Beide Klubs können bis am Mittwoch, 24. April 2024, Rekurs gegen den Entscheid einreichen. Die Rekursinstanz als zweite Instanz entscheidet bis spätestens am 17. Mai 2024. 

Zwei Klubs aus der Promotion League können aufsteigen 
Die beiden aktuellen Tabellenführer der Promotion League, der Etoile Carouge FC und der FC Rapperswil-Jona, erhalten die erforderliche Lizenz und können in die dieci Challenge League aufsteigen. 

Folgende Spielberechtigungen für die Saison 2024/25 wurden erteilt: 

Lizenz I oder II  

Lizenz III  

ohne Lizenz  

FC Basel 1893 (I)  

FC Baden 1897

FC Winterthur 

Grasshopper Club Zürich (I)  

AC Bellinzona 

FC Schaffhausen  

FC Lausanne-Sport (I)  

FC Stade Nyonnais  

 

FC Lugano (I)  

FC Vaduz 

 

FC Luzern (I) 

Etoile Carouge FC 

 

Servette FC (I)

FC Rapperswil-Jona  

 

FC Sion (I)  

 

  

FC St.Gallen 1879 (I)   

  

  

BSC Young Boys (I)  

  

  

FC Zürich (I) 

 

 

FC Aarau (II)  

  

  

Neuchâtel Xamax FCS (II) 

 

 

FC Stade-Lausanne-Ouchy (II)  

  

  

FC Thun Berner Oberland (II)  

  

  

FC Wil 1900 (II)  

  

  

Yverdon Sport FC (II)  

  

  

Die Lizenz I ist erforderlich für die Teilnahme an den UEFA-Wettbewerben und berechtigt zur Teilnahme an der Credit Suisse Super League. Für letztere genügt auch eine Lizenz II, sie wird typischerweise von den Aufstiegskandidaten aus der dieci Challenge League (DCL) beantragt. Mit einer Lizenz III kann ein Klub in der DCL antreten. 

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