Dritter Punkteabzug gegen die AC Bellinzona
Die AC Bellinzona hatte es erneut versäumt, die im Lizenzreglement geforderten Bestätigungen für die Überweisung der Sozialbeiträge für die Monate Februar und März 2013 fristgerecht einzureichen. Die Lizenzadministration der SFL reichte folglich bei der DK eine Anzeige ein.
Die Kommission beurteilte die Nichteinreichung der erforderlichen Bestätigungen - wie bereits in ähnlich gelagerten Fällen zuvor - als Verstoss gegen das Lizenzreglement der SFL. Die DK büsste folglich den Klub mit dem Abzug von vier weiteren Punkten in der laufenden Saison.
Der Klub kann den Entscheid innert fünf Tagen ans Rekursgericht der SFL weiterziehen. Ein allfälliger Rekurs hat aufschiebende Wirkung.
Gegen den ersten Entscheid der Disziplinarkommission vom 21. März 2013 (Abzug von einem Punkt für nicht eingereichte Bestätigungen für Dezember 2012) reichte die AC Bellinzona keinen Rekurs ein. Der Entscheid ist somit definitiv.
Gegen den zweiten Entscheid der DK vom 11. April 2013 (Abzug von zwei Punkten für nicht eingereichte Bestätigungen für Januar 2013) ist ein Rekursverfahren vor dem Rekursgericht SFL hängig.