Was geschieht im Falle eines Abbruchs der Meisterschaft?

Das SFL-Komitee der Swiss Football League hat für den Fall eines vorzeitigen Meisterschaftsabbruchs eine Änderung im Spielbetriebsreglement ausgearbeitet. Die neue Massnahme soll die Rangierung im Schlussklassement bei unterschiedlicher Anzahl Spiele regeln. Der Vorschlag wird den Klubs am 15. Februar zur Abstimmung unterbreitet.

Trotz der fortwährenden Anstrengungen der Klubs der SFL ist es nach wie vor ungewiss, ob die Meisterschaften über die vorgesehenen 36 Runden ausgetragen werden können. Zudem besteht das Risiko, dass zum Zeitpunkt eines vorzeitigen Abbruchs die Klubs eine unterschiedliche Anzahl Spiele absolviert haben. Um in diesem Fall ein möglichst faires Klassement zu erhalten, erachtet es das Komitee der SFL als sinnvoll, eine Ergänzung des Spielbetriebsreglements vorzunehmen.

Punkte-Quotient soll entscheiden
Das Komitee der SFL hat daher an seiner Sitzung vom 5. Februar 2021 entschieden, den Klubs im Rahmen einer schriftlich durchgeführten, ausserordentlichen Generalversammlung am 15. Februar eine Anpassung des Spielbetriebsreglements der SFL zur Abstimmung zu unterbreiten. Diese Änderung soll im Falle der Annahme unmittelbar nach dem Votum in Kraft treten. Der neue Absatz 3 in Artikel 7bis im Reglement für den Spielbetrieb der SFL sieht vor, dass der höhere Punkte-Quotient über die Rangierung entscheidet, falls die Teams eine unterschiedliche Anzahl Spiele bestritten haben. Das heisst, der Quotient der Zahl der erzielten Punkte geteilt durch die Zahl der absolvierten Spiele ist massgebend und nicht die Anzahl erzielter Punkte.

Einfache Mehrheit für sofortiges Inkrafttreten
In Anwendung der Covid-19-Verordnung 3 können Versammlungen von Gesellschaften weiterhin, abweichend von den Vorgaben der Gesellschaft selbst, in schriftlicher oder elektronischer Form abgehalten werden. Gemäss der erwähnten Bundesverordnung gelten für die schriftliche Beschlussfassung die gleichen Quoren wie bei einer physischen Versammlung. Das bedeutet, dass eine einfache Mehrheit der 20 SFL-Klubs genügt, um die Massnahme sofort in Kraft treten zu lassen.

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