SFL verabschiedet neues COVID-19-Schutzkonzept
Mit den aktuellen Vorgaben des Bundes müssen für die Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen momentan weder Zuschauerbeschränkungen noch einschneidende Schutzmassnahmen vorgesehen werden.
Zwingende Voraussetzung für die Bewilligung einer Grossveranstaltung ist jedoch, dass der Zutritt für alle Personen im Stadion ausschliesslich mittels Covid-Zertifikat (GGG: Geimpft, Getestet, Genesen) erfolgt. (Alle Informationen zur Anwendung des Zertifikats finden sich in den FAQ des BAG.)
Gestützt auf diese Lockerungen hat das Komitee der SFL für die Meisterschaften der Saison 2021/22 ein stark reduziertes COVID-19-Schutzkonzept verabschiedet. Dieses beschränkt sich auf den Schutz der roten Zone (Kabinenbereich, technische Zone und Spielfeld) sowie das Vorgehen und den Meldefluss bei Krankheitsfällen.
Die Organisation des Zugangs zum gesamten Tribünenbereich inklusive VIP/Hospitality wird hingegen aufgrund der einheitlichen Vorgaben des Bundes nicht mehr im SFL-Schutzkonzept geregelt. Angesichts dessen, dass es keine Beschränkung der Zuschauerzahl mehr gibt, ist auch kein übergeordnetes Verbot von Gastsektoren mehr vorgesehen. Über die Zulassung von Gästefans entscheidet daher bis auf weiteres der Heimklub in Absprache mit den Bewilligungsbehörden.
Was den Schutz der roten Zone betrifft, so bleibt die Anzahl der Personen und die Personengruppen, die sich dort aufhalten, weiterhin beschränkt. Der Zutritt zur roten Zone und zu den übrigen Bereichen des Stadions wird mit der angepassten Arbeitskarte der SFL und über die Akkreditierung beim Heimklub geregelt.
Eine Maskenpflicht ist gemäss Schutzkonzept nur noch in den Innenräumen der roten Zone vorgesehen. Auf diese Maskepflicht in den Innenräumen der roten Zone kann verzichtet werden, wenn der Heimklub den Zugang zur roten Zone (beispielsweise auf Grund der kantonalen Bewilligung) auch für die Spieler und den Staff unter die Zertifikatspflicht stellt (Zutritt nur mit Covid-Zertifikat).