SFL-Klubs legen Rahmenbedingungen für das Saisonende fest
Die Meisterschaften der Swiss Football League (SFL) erreichen die entscheidende Phase und weiterhin besteht das Risiko von Spielverschiebungen wegen allfälligen Quarantäne-Anordnungen. Dennoch müssen die Meisterschaften der Raiffeisen Super League und der Brack.ch Challenge League mit den kompletten 36 Runden und den Barragespielen bis zum Beginn des Nationalmannschaftsfensters am 31. Mai 2021 zwingend abgeschlossen sein.
Um alle Partien geordnet und für alle Klubs möglichst fair beenden zu können, wurden von den Klubs nun die notwendigen reglementarischen Grundlagen für diese besonderen Umstände festgelegt. Anlässlich einer schriftlich durchgeführten ausserordentlichen Generalversammlung stimmten die Klubs der SFL mit grosser Mehrheit dem Vorschlag des Komitees für eine entsprechende Anpassung des Spielbetriebsreglements zu.
» Reglement für den Spielbetrieb der SFL
Definitive Wertung am 24. Mai 2021
Damit die verbleibenden Meisterschaftsrunden und allfälligen Nachtragsspiele so flexibel wie möglich angesetzt werden können, werden bestimmte Rahmenbedingungen wie beispielsweise die Regelung der Ruhetage angepasst, um die grösstmögliche Flexibilität bei der Ansetzung der Spiele zu erhalten. Sollten zudem bis und mit Montag, 24. Mai 2021, nicht alle 36 Runden einer Meisterschaft komplett ausgetragen werden können, bestimmt sich das Schlussklassement an diesem Tag analog zu einem Abbruch mit einer ungleichen Anzahl Spiele nach dem Punkte-Quotienten (Anzahl Punkte geteilt durch Anzahl Spiele).
Die beiden Entscheidungsspiele, die über die Teilnahme an der Meisterschaft der Super League der Saison 2021/22 entscheiden, werden in der darauffolgenden Woche, grundsätzlich bis spätestens am Sonntag, 30. Mai 2021, ausgetragen. Für den Fall, dass in der Phase der Barrage weitere Quarantäne-Massnahmen über einen Klub verhängt werden sollten, sieht das angepasste Reglement detaillierte Eventualszenarien wie die Durchführung der Barrage in einem Spiel an einem neutralen Ort vor.
13 Klubs stimmten für den Vorschlag
In der schriftlich durchgeführten Abstimmung in Anwendung der Covid-19-Verordnung 3 des Bundes sprachen sich 13 der 20 SFL-Klubs für den Vorschlag des Komitees aus, 7 waren dagegen. Gemäss der erwähnten Bundesverordnung gelten für die schriftliche Beschlussfassung die gleichen Quoren wie bei einer physischen Versammlung. Somit tritt die neue Bestimmung im Reglement mit sofortiger Wirkung in Kraft.