Informationen zur GV der SFL vom 19. November

Im Mai hatten die Vertreter aus den 20 Klubs der Swiss Football League einer neuen Organisationsstruktur zugestimmt. Die Statutenänderungen treten am Vortag der ordentlichen Generalversammlung vom 19. November 2021 definitiv in Kraft und bilden die Grundlage für die Erneuerungswahl des Komitees und dessen Präsidenten.

An der ausserordentlichen Generalversammlung der Swiss Football League (SFL) vom 19. Mai 2021 hatten die Klubvertreter mit einer Statutenänderung die Grundlagen für die Umsetzung einer neuen Organisationsstruktur innerhalb der SFL geschaffen. Die Umsetzung dieser neuen Strukturen erfolgt nun anlässlich der ordentlichen Generalversammlung vom Freitag, 19. November 2021, in Ittigen bei Bern.

Die Klubvertreter hatten Vorschläge im Vorfeld der Versammlung vom Mai eine klarere Abgrenzung zwischen strategischer und operativer Führung, die Modernisierung der Strukturen, mehr Klarheit und Transparenz für die Klubs über die Entscheide des Komitees sowie eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Klubs gefordert. Mit der Zustimmung zur neuen Organisationsform übernimmt das Komitee zukünftig die geforderte, klare strategische Führung der SFL und gibt alle operativen Aufgaben an den CEO und die Mitglieder der Geschäftsleitung ab, die für die Organisation und Durchführung des Spielbetriebs sowie für die interne und externe Kommunikation verantwortlich sind. Vierteljährliche Klubkonferenzen und zusätzliche Fachgruppen zu spezifischen Themen ermöglichen einen effizienteren Kommunikationsfluss zwischen den Klubs und der operativen Leitung.

Drei Kandidaten für das Amt des Präsidenten des Komitees

Im Rahmen der Erneuerungswahlen und durch den Rücktritt des bisherigen Präsidenten Heinrich Schifferle kommt es anlässlich der Versammlung zur Wahl eines neuen Präsidenten des Komitees. In der neuen Organisationsstruktur wird diese Rolle in Zukunft eine Aufsichts- und Kontrollfunktion im Sinne eines Verwaltungsratspräsidenten darstellen. Drei Kandidaten stellen sich den 20 Klubvertretern am 19. November zur Wahl: Werner Baumgartner (vorgeschlagen durch den SC Kriens), Thomas Grimm (Vorschlag FC Schaffhausen) und Philipp Studhalter (Vorschlag FC Luzern, unterstützt durch weitere Klubs). Für die Wahl ist im ersten Wahlgang das absolute Mehr der gültig abgegebenen Stimmen erforderlich, in einem allfälligen zweiten Gang das relative Stimmenmehr.

Auch das Komitee der SFL wird im Rahmen der Erneuerungswahlen erhebliche Veränderungen erfahren. Mit der Statutenänderung schufen die Klubs klare Vorgaben zur Zusammensetzung des 9-köpfigen Gremiums. So müssen zum Zeitpunkt der Wahl mindestens zwei Mitglieder aus Klubs der französischen/italienischsprachigen Schweiz und mindestens zwei Mitglieder aus Klubs der Challenge League stammen. Diese Mindestanzahl kann auch übertroffen werden, gleichzeitig kann eine Person beide Rollen einnehmen. Mindestens eine weitere Person darf als unabhängiges Mitglied keine Funktion in einem Klub ausüben.

Die Kandidaturen für einen Sitz im Komitee
Damit die geforderten Mindestvertretungen eingehalten werden können, erfolgt die Wahl der Komiteemitglieder in verschiedenen Wahlgängen. Folgende Personen haben ihre Kandidatur eingereicht: Werner Baumgartner (SC Kriens), Michele Campana (FC Lugano), Ancillo Canepa (FC Zürich), Jean-François Collet (Neuchâtel Xamax FCS), David Degen (FC Basel 1893), Marco Degennaro (Yverdon Sport FC), Urs Egger (unabh. Mitglied, Vorschlag Grasshopper Club Zürich), Richard Feuz (Servette FC), Wanja Greuel (BSC Young Boys), Matthias Hüppi (FC St.Gallen 1879), Kathrin Lehmann (unabh. Mitglied, Vorschlag Komitee SFL), Stefan Wolf (FC Luzern).

Weitere Reglementsänderungen traktandiert
Im Rahmen der Generalversammlung werden den Klubvertretern zudem verschiedene Änderungen in den Statuten, im Reglement für den Spielbetrieb der SFL und im Reglement der SFL für die Lizenzerteilung unterbreitet. Im Anschluss an die Generalsversammlung wird eine Medienkonferenz stattfinden.

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