22 Klubs erhalten in 1. Instanz die Lizenz für 2021/22

Für die Saison 2021/22 erteilt die Lizenzkommission der Swiss Football League (SFL) allen zehn Klubs der Raiffeisen Super League in 1. Instanz die Spielberechtigung in der höchsten Liga. In der Brack.ch Challenge League erhält einzig der FC Schaffhausen keine Lizenz und muss nachbessern. Drei Klubs aus der Promotion League können aufsteigen.

Die Lizenzkommission der SFL hat den zehn aktuellen Klubs der Raiffeisen Super League die Berechtigung für die Teilnahme an der Meisterschaft der Saison 2021/22 an der höchsten Liga erteilt. In der Brack.ch Challenge League wurden 9 von 10 Klubs zumindest die Lizenz für die Teilnahme an der nächsten Spielzeit in der zweithöchsten Liga erteilt. Einzig dem FC Schaffhausen musste die Lizenz aus finanziellen und infrastrukturellen Gründen erstinstanzlich verweigert werden.

Der Klub kann im Rekursverfahren nachbessern. Die Rekursinstanz für Lizenzen der SFL entscheidet bis zum Abschluss der regulären Meisterschaftsrunden über allfällige Rekurse. Aus der Promotion League stehen mit dem Yverdon Sport FC, dem FC Rapperswil-Jona und dem Etoile Carouge FC drei mögliche Aufsteiger in die Challenge League bereit.

Reduzierte Lizenzkriterien auf Grund der Covid-19-Situation
Auf Grund der schwierigen Rahmenbedingungen hatte das Komitee der SFL entschieden, für diese Lizenzierung insbesondere bei den finanziellen Kriterien erleichterte Vorgaben anzuwenden. So konnten die meisten Klubs auf die Einreichung eines Budgets für die nächste Saison verzichten, weil eine zweckmässig Budgetierung nach wie vor schwierig ist. Für die Lizenzerteilung wurde auf die finanzielle Situation per Ende 2020 abgestellt. Aus diesem Grund konnten denn auch die Lizenzen fast ausnahmslos erteilt werden.

Bei der Beurteilung der Stadien wurde gestützt auf die Covid-19-Ausnahmesituation ein Schwergewicht auf die Medieninfrastruktur gelegt. Damit hat die SFL insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass sie die Rechte der Klubs aus der Zentralvermarktung (TV und Marketing) für weitere vier Jahre vergeben konnte und die vertraglichen Verpflichtungen daraus erfüllen will. In den übrigen Bereichen (beispielsweise Garderoben, Catering etc.) wurde abgesehen von den notwendigen Installationen für Spielbetrieb und Sicherheit auf eine Detailprüfung verzichtet.

Folgende Spielberechtigungen wurden für die Saison 2021/22 erteilt:

Lizenz I oder IILizenz IIIOhne Lizenz
FC Basel 1893 (I)FC ChiassoFC Schaffhausen
FC Lausanne-Sport (I)Etoile Carouge FC
FC Lugano (I)SC Kriens
FC Luzern (I)FC Rapperswil-Jona
Servette FC (I)FC Winterthur
FC Sion (I)Yverdon Sport FC
FC St. Gallen (I)
BSC Young Boys (I)
FC Zürich (I)
FC Aarau (II)
Grasshopper Club Zürich (II)
Neuchâtel Xamax FCS (II)
FC Stade-Lausanne-Ouchy (II)
FC Thun (II)
FC Vaduz (II)
FC Wil 1900 (II)

Die Lizenz I ist erforderlich für die Teilnahme an den UEFA-Wettbewerben und berechtigt zur Teilnahme an der Super League. Für letztere genügt auch eine Lizenz II, sie wird typischerweise von den Aufstiegskandidaten aus der Challenge League beantragt. Mit einer Lizenz III kann ein Klub in der Challenge League antreten.

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