Disziplinarkommission entzieht FC Biel die Lizenz
Die Lizenzierungsvorgaben der Swiss Football League (SFL) dienen in ihrer Gesamtheit zur Beurteilung, ob ein Klub über die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bis Ende der nächsten Meisterschaft notwendigen finanziellen Mittel verfügt. Dadurch soll ein geordneter und unverfälschter sportlicher Wettbewerb gewährleistet werden.
Wiederholt Informationspflichten verletzt
Die Klubs sind gestützt auf die Bestimmungen des Lizenzreglements auch unter der Saison verpflichtet, die Einhaltung dieser Lizenzkriterien sicherzustellen und die SFL darüber zu informieren. Hat sich die Situation eines Klubs seit der Lizenzerteilung in einem der Kriterienbereiche, insbesondere im finanziellen, erheblich verschlechtert, so dass eine Weiterexistenz oder der Spielbetrieb gefährdet sind, hat dieser die SFL unverzüglich darüber zu benachrichtigen.
Gemäss dem Entscheid der Disziplinarkommission hat es die FC Biel/Bienne Football AG wiederholt und in vorwerfbarer Weise unterlassen, die genannten Informationspflichten zu erfüllen. Verschiedene dieser Verfehlungen wurden bereits im Rahmen von Disziplinarverfahren untersucht und der Klub mit Bussen und total einem Abzug von acht Punkten in der laufenden Meisterschaft bestraft.
Kriterien für Lizenzvergabe sind nicht mehr erfüllt
Aufgrund der Feststellungen der DK und unter Berücksichtigung der diversen gegen die FC Biel/Bienne Football AG ergangenen Disziplinarentscheide stellte die DK nun fest, dass zumindest vier der massgebenden und kumulativ erforderlichen Kriterien für eine Lizenzvergabe nicht mehr erfüllt sind. So bestehen insbesondere im personellen Bereich bei der Klubadministration und dem sportlichen Staff erhebliche Unsicherheiten und Lücken.
Es ist für die Kommission offensichtlich, dass die FC Biel/Bienne Football AG, obwohl ihr die Konsequenzen der Verletzungen der Informationspflicht mehrmals aufgezeigt wurden, die finanziell schwierige Situation bis heute nicht verbessern konnte. So hat die FC Biel/Bienne Football AG bis heute keine geeigneten und zuverlässigen Informationen betreffend ihrer effektiven finanziellen Situation offenbart.
Sofortiger Entzug der Lizenz
Die DK kommt in ihrem Entscheid daher zum Schluss, dass bei der FC Biel/Bienne Football AG ein geregelter Klubbetrieb unter Einhaltung der reglementarischen Vorgaben des Lizenzreglements unter den aktuellen Bedingungen nicht gewährleistet ist. Die Kommission erachtet deshalb den sofortigen Entzug der Lizenz der FC Biel/Bienne Football AG als einzig adäquate Sanktion.
In ihrem Verfahren beurteilte die DK der SFL einerseits die Erkenntnisse aus dem negativen Entscheid der Lizenzkommission zum Lizenzantrag der FC Biel/BIenne Football AG für die Saison 2016/17, andererseits die gleichen Tags erfolgte Anzeige der Lizenzadministration der SFL (wiederholter mutmasslicher Verstoss gegen die Informationspflicht der Klubs gegenüber der SFL).
Der Entscheid kann innert fünf Tagen ab erfolgter Eröffnung beim Rekursgericht der SFL angefochten werden. Aufgrund der akuten Probleme und zur Vermeidung von Ungleichheiten im Spielbetrieb wird im Entscheid der DK dem Rekurs allerdings die aufschiebende Wirkung entzogen.