Saison 2021/22 kann ohne Einschränkungen beginnen
Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemischen Lage und des Fortschritts bei der Impfung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. Juni entschieden, die Massnahmen gegen das Coronavirus stark zu reduzieren und zu vereinfachen. Die Covid-19-Verordnung besondere Lage wird umfassend revidiert.
Zu den wichtigsten Änderungen aus Sicht der SFL und ihrer Klubs gehört der Entscheid, dass für Grossveranstaltungen ab 1000 Personen im Freien, zu denen der Zugang für das Publikum zwingend auf Personen mit einem gültigen Covid-Zertifikat begrenzt ist, bereits ab dem 26. Juni keine Beschränkungen der Kapazität und der Anzahl Personen mehr gelten.
Auch die Maskenpflicht im Freien, beispielsweise auf den Tribünen der Fussballstadien, wird komplett aufgehoben, wenn der Zugang zur Veranstaltung über das Covid-Zertifikat erfolgt. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen, was auch für die Restaurationsbereiche in den Stadien gilt.
Schutzkonzepte weiterhin erforderlich
Weiterhin benötigen die Veranstalter von Grossveranstaltungen aber ein Schutzkonzept, in welchem unter anderem festgelegt sein muss, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt und kontrolliert wird. Zudem müssen Veranstaltungen ab 1000 Personen weiterhin eine kantonale Bewilligung einholen.
Die SFL begrüsst diese neuerlichen Öffnungsschritte des Bundesrats. Damit kann die neue Saison 2021/22, die zwischen dem 23. und 25. Juli 2021 beginnt, ohne Beschränkungen in Bezug auf Kapazitäten und Anzahl anwesender Personen stattfinden. Die Klubs können nun die Detailplanung an die Hand nehmen und die geforderten Massnahmen für einen sicheren Stadionbesuch umsetzen. Ein zentrales Element wird die möglichst einfache und effiziente Kontrolle und der Identitätsabgleich der Covid-Zertifikate an den Stadioneingängen sein.