Entscheidung über Barrage zwischen DCL und Promotion League

Angesichts der abweichenden Reglemente der Swiss Football League und der Ersten Liga hat ein unabhängiges Schiedsgericht entschieden, dass am Ende der laufenden Saison 2022/23 in jedem Fall eine Barrage zwischen dem 10. der dieci Challenge League und dem drittbestklassierten Klub der Promotion League mit Aufstiegslizenz gespielt wird. Das TAS bestätigte am 11. April 2023 diesen Entscheid.

Ab der kommenden Saison 2023/24 wird die Meisterschaft der Credit Suisse Super League (CSSL) bekanntlich mit 12 Klubs durchgeführt. Für diese Aufstockung werden zwei zusätzliche Klubs aus der dieci Challenge League (DCL) direkt aufsteigen. Damit die DCL ihrerseits die notwendige Anzahl von 10 Klubs behält, werden am Ende der laufenden Saison 2022/23 ebenfalls zwei Klubs aus der Promotion League (PL) in die DCL nachgezogen.

Was eine allfällige Barrage zwischen dem 10. und damit Letztplatzierten der DCL und einem Klub aus der Promotion League betrifft, so wurde diese Frage von den Abteilungen Swiss Football League (SFL) und Erste Liga (EL) unterschiedlich beurteilt und in ihren Wettspielreglementen abweichend geregelt.

Für die SFL sollten am Ende der laufenden Übergangssaison die bereits seit einigen Jahren umgesetzten Aufstiegsmodalitäten zwischen CSSL und DCL auch für den Auf-/Abstieg zwischen DCL und PL gelten. Das hätte gemäss den SFL-Reglementen bedeutet: Eine Barrage würde nur ausgetragen, wenn die Klubs auf den Plätzen 1 bis 3 der Promotion League im Besitz einer DCL-Lizenz für die Saison 2023/24 sind.

Das Prinzip des «Nachziehens» bevorzugt
Demgegenüber sollte für die Abteilung der Ersten Liga auch ein viert- oder schlechter platzierter Klub die Barrage bestreiten können, sofern er eine DCL-Lizenz für die Saison 2023/24 hat (Grundsatz des Nachrückens). Die im übergeordneten Wettspielreglement des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) vorgesehenen Bestimmungen (Art. 68bis und 70bis) liessen beide Interpretationen zu, so dass der SFV für die Klärung der Frage ein unabhängiges Schiedsgericht einsetzte.

Die Schiedsrichterin kommt in ihrem Entscheid vom 31.1.2023 zum Urteil, dass kein Widerspruch zwischen den genannten Artikeln der beiden Abteilungen besteht. Anwendbar ist gemäss der Richterin jedoch die Auslegung der Ersten Liga, die laut Entscheid den Grundsatz des «Nachrückens» im Reglement präzisiert.

In Anwendung des Entscheids des Schiedsgerichts, der für die SFL bindend ist, wird somit eine Barrage zwischen dem letztplatzierten Klub der Challenge League und dem drittbestplatzierten Klub der Promotion League mit Aufstiegslizenz durchgeführt. Als drittbestplatzierter Klub mit Aufstiegslizenz kann somit auch ein Klub zur Barrage antreten, der die Saison in der Promotion League als viert- oder schlechter platzierter Klub beendet.

Update: Am 11. April 2023 bestätigte das TAS (Tribunal Arbitral du Sport) den Entscheid des unabhängigen Schiedsgerichts.

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