Strafe gegen Barthélémy Constantin wird reduziert

Das Rekursgericht der Swiss Football League (SFL) heisst den Rekurs des FC Sion teilweise gut und reduziert die Sperre gegen Barthélémy Constantin. Die Busse gegen den Sportchef der Walliser wird auf 5’000 Franken herabgesetzt, die Platzsperre auf 5 Spiele.

Nach einem verbalen Angriff auf den Teleclub-Fussballexperten Rolf Fringer anlässlich der Partie der Raiffeisen Super League zwischen dem FC Lugano und dem FC Sion vom 21. September 2017 sprach die Disziplinarkommission der SFL am 31. Oktober 2017 gegen den Sion-Sportchef Barthélémy Constantin eine 10 Spiele umfassende Platzsperre sowie einer Busse in der Höhe von 15'000 Franken aus. Der FC Sion legte gegen diesen Entscheid fristgerecht Rekurs ein.

Eine Reihe von entlastenden Gründen
In seinem Entscheid teilt nun das Rekursgericht der SFL die Argumente der Vorinstanz, berücksichtigt jedoch eine Reihe von entlastenden Gründen. Dabei nennt das Gericht die wenig auffällige Vorgeschichte von Barthélémy Constantin, sein junges Alter, seine verhältnismässig grosse Unerfahrenheit sowie die Tatsache, dass die im Fokus der Öffentlichkeit ausgetragene Affäre rund um Christian Constantin, den Vater des Beschwerdeführers, unweigerlich dazu führte, dass die davor vorgefallenen – und absolut verwerflichen – Handlungen des Sohnes ins Scheinwerferlicht gerieten.

Entscheid tritt sofort in Kraft
Aus all diesen Gründen reduziert das Rekursgericht der SFL die Busse gegen Barthélémy Constantin von 15'000 auf 5'000 Franken. Die Platzsperre gegen den Sportchef des FC Sion wird von 10 auf 5 Spiele herabgesetzt. Das bedeutet, dass Barthélémy Constantin bei den nächsten 5 Meisterschaftsspielen des FC Sion der Zutritt zum Stadion, zum Spielfeld, zur technischen Zone sowie zur Mannschaftskabine und der Mixed-Zone untersagt ist. Zudem darf er am Spieltag weder auf der Tribüne noch in irgendeinem anderen Stadionsektor Platz nehmen.

Dieser innerhalb der Instanzen der Swiss Football League definitive Entscheid kann innert zehn Tagen beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) angefochten werden. Es entfaltet sich keine aufschiebende Wirkung.

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