Alle 20 SFL-Klubs erhalten die Lizenz für die Saison 2022/23

Die Lizenzkommission erteilt allen 20 aktuellen Klubs der Swiss Football League (SFL) die Spielberechtigung für die kommende Saison. Den vier Bewerbern aus der Promotion League verweigert das Gremium in erster Instanz die Lizenz für die zweithöchste Liga.

Die Lizenzkommission der SFL beurteilte als erste Instanz im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2022/23 die Dossiers von 24 Lizenzbewerbern: 20 Klubs aus der SFL sowie 4 Aufstiegsaspiranten aus der Promotion League. Sie prüfte die rechtlichen, infrastrukturellen, sportlichen, administrativen, finanziellen und sicherheitsspezifischen Kriterien der umfangreichen Dossiers.

Nachdem in den Vorjahren aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen durch die Covid-Pandemie besonders bei den finanziellen Kriterien erleichterte Vorgaben angewendet worden waren, prüfte die Kommission in diesem Jahr die Dossiers wieder nahezu in vollem Umfang. Einzig im Bereich der Infrastruktur erfolgte aufgrund der begrenzten Investitionsmöglichkeiten von Klubs und Gemeinden eine reduzierte Prüfung.

Nach Abschluss der umfangreichen Arbeiten erteilte die Lizenzkommission den 20 aktuellen Klubs der SFL in erster Instanz die notwendige Lizenz für die Saison 2022/23.

Kein Klub aus der Promotion League erhält die Lizenz
Ein anderes Bild zeigt sich bei den Anwärtern für den Aufstieg aus der Promotion League in die dieci Challenge League. Von den Aufstiegsaspiranten AC Bellinzona, FC Breitenrain, FC Chiasso und FC Stade Nyonnais erhielt keiner in erster Instanz die erforderliche Lizenz. Die Klubs haben nun die Möglichkeit, im Verfahren vor der Rekursinstanz für Lizenzen ihre Dossiers nachzubessern. Die Entscheide der zweiten Instanz werden am 21. Mai 2022 kommuniziert.

Folgende Spielberechtigungen für die Saison 2022/23 wurden erteilt: 

Lizenz I oder II

Lizenz III

Ohne Lizenz

FC Basel 1893 (I)

SC Kriens

AC Bellinzona

FC Lausanne-Sport (I)

FC Wil 1900

FC Breitenrain

FC Luzern (I)

Yverdon Sport FC

FC Chiasso

FC Lugano (I)

 

FC Stade Nyonnais

Servette FC (I)

 

FC Sion (I)

 

FC St.Gallen 1879 (I)

 

BSC Young Boys (I)

FC Zürich (I)

FC Aarau (II)

Grasshopper Club Zürich (II)

 

 

Neuchâtel Xamax FCS (II)

FC Schaffhausen (II)

 

 

FC Stade-Lausanne-Ouchy (II)

FC Thun (II)

FC Vaduz (II)

FC Winterthur (II)

 

 

Die Lizenz I ist erforderlich für die Teilnahme an den UEFA-Wettbewerben und berechtigt zur Teilnahme an der Credit Suisse Super League. Für letztere genügt auch eine Lizenz II, sie wird typischerweise von den Aufstiegskandidaten aus der dieci Challenge League (DCL) beantragt. Mit einer Lizenz III kann ein Klub in der DCL antreten.

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